Steuerliche Neuerungen 2025 in Andorra: Wesentliche Änderungen im Budget

Entdecke, wie der Haushaltsplan 2025 in Andorra steuerliche Reformen einführt, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zugutekommen. Mit der Verabschiedung des Haushalts 2025 hat Andorra leichte Reformen in seiner Steuergesetzgebung umgesetzt (Gesetz 4/2025 vom 30. Januar über das Budget für das Jahr 2025). Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst, die in diesem Budget enthalten sind, unterteilt nach ihren Auswirkungen auf Privatpersonen und Unternehmen.
Steuerliche Reformen für Privatpersonen: IRPF und Abzüge
Erweiterung der Steuervergünstigung für Mäzenatentum im IRPF
Das Budget 2025 ändert Abschnitt 1 von Artikel 48 bis des Gesetzes 5/2014 über die Einkommensteuer der natürlichen Personen (IRPF), das zuvor durch das Gesetz 5/2023 reformiert wurde. Diese Änderung erweitert die Liste der Organisationen, an die Spenden mit einer Steuervergünstigung von 20 % des Spendenwertes vorgenommen werden können. Die neu aufgenommenen begünstigten Organisationen sind das Rote Kreuz Andorras und die Katholische Kirche. Vor dieser Änderung galt der steuerliche Vorteil nur für Spenden an die Regierung, an durch das Gesetz 11/2008 geregelte Stiftungen und an gemeinnützige Organisationen mit kulturellem, sportlichem, sozialem oder umweltbezogenem Charakter, die durch das Gesetz 20/2023 geregelt sind.
Steuerliche Reformen für Unternehmen
1. Erweiterung der Steuerbefreiungen
Das Budget 2025 führt Änderungen im Gesetz 95/2010 über die Körperschaftsteuer ein, insbesondere in Artikel 8, Absatz 1. Diese Reform erweitert die Liste der öffentlichen Einrichtungen, die ganz oder teilweise von der Körperschaftsteuer (IS) befreit sind, und fügt zwei weitere Institutionen hinzu:
- Fons Andorrà de Garantia d’Automòbils(Andorranischer Garantiefonds für Automobilen)
- Oficina Andorrana d'Entitats d'Assegurança d'Automòbils (Andorranisches Büro für Versicherungsunternehmen von Automobilen)
Diese Reform erweitert die Liste der begünstigten öffentlichen Einrichtungen und stärkt die Kohärenz bei der Anwendung von Steuerbefreiungen für Institutionen, die Aufgaben von allgemeinem Interesse wahrnehmen.
2. Neue Steuerabzüge in der Körperschaftsteuer
Im Bereich der Körperschaftsteuer wurde eine Änderung in den Abzügen für Spenden und Ausgaben für Sponsoring oder Werbung eingeführt (Änderungen der Artikel 44 bis und 44 ter des Gesetzes 95/2010). Diese Änderungen erweitern die Liste der begünstigten Organisationen und fügen ebenfalls das Rote Kreuz Andorras und die Katholische Kirche hinzu, neben den bereits anerkannten Organisationen.
- Spenden: Steuerpflichtige können 20 % des Werts der an die genannten Organisationen geleisteten Spenden gemäß Artikel 44 bis des Gesetzes 95/2010 von der Körperschaftsteuer abziehen.
- Sponsoring und Werbung: Steuerpflichtige können 10 % des Betrags oder Wertes der Investitionen gemäß Verträgen mit den genannten Organisationen abziehen, mit einer Obergrenze von 100.000 €, ebenfalls anwendbar auf die Körperschaftsteuer.
Weitere wichtige Reformen im Budget 2025
1. Befreiung von der Vorlage von Jahresabschlüssen
- Einzelunternehmer: Alle Einzelunternehmer, deren Jahresumsatz 150.000 Euro nicht übersteigt, sind von der Pflicht befreit, Jahresabschlüsse vorzulegen, wie in den Änderungen des Gesetzes 30/2007 über die Buchführung von Unternehmern festgelegt. Diese Befreiung gilt ab dem Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2024 beginnt, und erstreckt sich bis zum Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2025beginnt. Ab dem Geschäftsjahr 2026 bleibt die Befreiung nur für jene Einzelunternehmer bestehen, die zusätzlich zur Erfüllung der Einkommensgrenze das objektive Einkommensbestimmungsverfahren (règim d'estimació objectiva) anwenden.
- Verwaltungsräte von Kapitalgesellschaften: Ausnahmsweise sind die Verwaltungsräte von Kapitalgesellschaften, in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen, von der Pflicht befreit, die Jahresabschlüsse vorzulegen, wenn deren Jahresumsatz weniger als 150.000 Euro beträgt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verwaltungsbelastung für kleine Einzelunternehmer und Verwaltungsräte von Kapitalgesellschaften zu vereinfachen, die betriebliche Effizienz zu erhöhen und ihnen zu ermöglichen, sich stärker auf die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu konzentrieren.
2. Finanzielle Operationen: Regelung der gesetzlichen und säumigen Zinsen
Die Berechnung und Anwendung der gesetzlichen und säumigen Zinsen im Falle von Zahlungsverzug wurde im Budget 2025 aktualisiert, um mehr Transparenz und Proportionalität bei der Verwaltung von Steuerforderungen und der Zahlung an Lieferanten zu gewährleisten:
- Gesetzlicher Zinssatz: Für 2025 wird er auf 3,25 % festgesetzt. Wenn die Regierung Zahlungen an Lieferanten verzögert, werden automatisch Verzugszinsen hinzugefügt.
- Verzugszinssatz: Dieser wird auf 4,06 % für 2025 festgesetzt. Ab diesem Jahr wird er jährlich anhand von Wirtschaftsindikatoren überprüft und proportional auf die offenen Beträge angewendet.
Schlussfolgerung: Steuerreformen des Haushaltsplans 2025 von Andorra
Das Budget 2025 von Andorra enthält steuerliche Reformen, die darauf abzielen, das Steuersystem zu modernisieren, den sozialen Beitrag zu fördern und die Verwaltungsbelastung zu verringern. Änderungen wie die Erweiterung der Steuerbefreiungen, die Überprüfung von Steuerabzügen, die Befreiung von der Vorlage von Jahresabschlüssen und die Aktualisierung der gesetzlichen und säumigen Zinsen bieten Unternehmen und Privatpersonen ein zugänglicheres und effektiveres regulatorisches Umfeld. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Wirtschaftsteilnehmer die Auswirkungen dieser Änderungen im Detail bewerten, um die Möglichkeiten dieses neuen Steuerrahmens optimal zu nutzen. Diese Maßnahmen zielen nicht nur darauf ab, die Steuererhebung zu optimieren, sondern auch ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum im andorranischen Wirtschaftsraum zu fördern.
Diese Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Vorschriften.
Bei Carlota Pastora Advocats stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu den steuerlichen Neuerungen des Haushaltsplans 2025 von Andorra sowie zu deren Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen zu beantworten. Wir helfen Ihnen, die regulatorischen Änderungen zu verstehen und Ihre Steuerplanung innerhalb des neuen rechtlichen Rahmens zu optimieren.