Zum Technischen Rundschreiben der Regierung von Andorra vom 25. März 2026
Inhaber eines Hypothekendarlehens in Andorra, die damit eine Lebens- oder Invaliditätsversicherung verbunden haben, sehen sich häufig mit einer steuerlichen Frage konfrontiert, die sie nicht vorhergesehen hatten: Was geschieht aus Sicht der Einkommensteuer (IRPF), wenn diese Versicherung ausgelöst wird und die Bank die ausstehende Schuld einzieht?
Nicht die Versicherungszahlung wird besteuert: besteuert wird die Schuld, die verschwindet.
Das Technische Rundschreiben vom 25. März 2026 erinnert an die steuerlichen Auswirkungen in Fällen, in denen beim Auslösen des Versicherungsschutzes einer mit einem Hypothekendarlehen verbundenen Versicherung — sei es wegen Todesfalls oder Invalidität — das Finanzinstitut die entsprechende Entschädigung erhält und das Darlehen getilgt wird.
Steuerlich maßgeblich ist nicht dieser Geldfluss zwischen Versicherer und Bank, sondern die vermögensrechtliche Wirkung beim Schuldner. Wer zuvor eine Schuld hatte, hat sie nicht mehr. Diese Vermögensverbesserung, die dem Betrag der erloschenen Verbindlichkeit entspricht, wird als Kapitalgewinn qualifiziert.
Die Bemessungsgrundlage ist daher der Betrag der tatsächlich getilgten Schuld, nicht die gezahlte Prämie und auch nicht die Versicherungssumme der Police. Dieser Ausgangspunkt ist wesentlich, um zu verstehen, weshalb die Analyse aus der Perspektive des Hypothekenschuldners und nicht aus derjenigen des Versicherungsvertrags selbst vorzunehmen ist.
| Nicht der Versicherungsfluss wird besteuert. Besteuert wird die vermögensrechtliche Verbesserung, die sich aus der im Vermögen des Schuldners erlöschenden Schuld ergibt. |
Todesfall und Invalidität in der Versicherung unterliegen nicht derselben steuerlichen Behandlung
Das Technische Rundschreiben unterscheidet präzise zwei Szenarien, die das Einkommensteuergesetz (IRPF) je nach dem Ereignis, das die Versicherung auslöst, grundlegend unterschiedlich behandelt.
| EREIGNIS Todesfall → Steuerbefreite Einkünfte | EREIGNIS Invalidität → Einkünfte unterliegen 10 % |
| WARUM WIRD NICHT BESTEUERT? Einkünfte, die aufgrund des Todes des Steuerpflichtigen entstehen, sind ausdrücklich steuerbefreit. Die Versicherung zahlt, die Schuld wird getilgt und die IRPF löst keine Steuerpflicht aus. Allerdings gilt die Befreiung für den Teil des Darlehens, der auf den verstorbenen Versicherten entfällt. | WARUM WIRD BESTEUERT? Wenn die versicherte Person lebt und ihre Schuld getilgt wird, liegt keine Übertragung von Todes wegen vor. Der Kapitalgewinn unterliegt vollständig der andorranischen Einkommensteuer (IRPF) und einem Steuerabzug von 10 %. Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag der Schuld, die tatsächlich erlischt. |
| Eine relevante Nuance bei Darlehen mit Mitdarlehensnehmern. Wird das Darlehen von mehreren Schuldnern gemeinsam getragen und ist nur einer von ihnen versichert, unterliegt der Teil der getilgten Schuld, der den übrigen Mitdarlehensnehmern zuzurechnen ist, nicht der IRPF. Das Technische Rundschreiben stellt selbst klar, dass die Vorschriften diese Nichtunterwerfung für Einkünfte vorsehen, die von Dritten erzielt werden, die nicht die versicherte Person sind. |
Die Form der Versicherung bestimmt nicht die steuerliche Einordnung: entscheidend ist ihre wirtschaftliche Funktion
Die verbindliche Auskunft CV0311-2024 vom 28. Mai ist für die Auslegung des Technischen Rundschreibens vom 25. März 2026 besonders hilfreich, weil sie dessen Logik vorwegnimmt und verstärkt. Darin weist die Verwaltung unter anderem darauf hin, dass die steuerliche Qualifikation dieser Vorgänge nicht davon abhängt, wer in der Police formal als Begünstigter genannt ist. Entscheidend ist, ob die Versicherung in ihrer tatsächlichen praktischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung darauf angelegt ist, eine Hypothekenschuld zu tilgen.
Eine indirekt strukturierte Police — bei der die Leistung formal über einen Dritten kanalisiert wird — ändert diese Schlussfolgerung nicht, wenn ihr tatsächlicher wirtschaftlicher Zweck in der Tilgung des Darlehens besteht. Es gilt ein substanzorientierter Ansatz gegenüber einem rein formalen Ansatz: Maßgeblich ist die Realität des Vorgangs, nicht seine vertragliche Hülle.
| Eine indirekt strukturierte Police beeinflusst die Qualifikation als Kapitalgewinn nicht, wenn ihre tatsächliche wirtschaftliche Funktion in der Tilgung der Hypothekenschuld besteht. |
Fünf Fragen, die das steuerliche Ergebnis bestimmen
Die zutreffende Analyse dieser Situationen erfordert die präzise und vorausschauende Beantwortung von fünf Fragen. Von ihnen hängen die anwendbare steuerliche Qualifikation, der steuerpflichtige Betrag und das Bestehen oder Nichtbestehen einer Pflicht zum Steuerabzug ab.
- Wer ist in der Versicherung als Begünstigter aufgeführt?
- Welches Ereignis ist eingetreten?
- Welcher Schuldbetrag erlischt tatsächlich?
- Welchem Schuldner oder Mitschuldner ist diese getilgte Schuld wirtschaftlich zuzurechnen?
- Liegt ein anwendbarer Grund für Nichtunterwerfung oder Steuerbefreiung vor?
Wenn die Versicherung bereits gezahlt hat und die Schuld bereits getilgt wurde, ist der Handlungsspielraum erheblich enger. Die Kenntnis der nach andorranischem Recht vorgesehenen steuerlichen Behandlung (und die vorherige Überprüfung der Struktur der Police) ermöglicht es, informierte Entscheidungen zu treffen und Situationen unbeabsichtigter Nichteinhaltung zu vermeiden.
Bei Carlota Pastora Business Law Firm & Wealth Planning beraten wir Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei der Steuer- und Vermögensplanung im andorranischen und internationalen Rechtsrahmen. Wenn Sie analysieren möchten, wie sich diese Frage auf Ihre konkrete Situation auswirken kann, vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Team, um eine personalisierte und auf strategische Entscheidungsfindung ausgerichtete Beratung zu erhalten.