Was sich ändert, wer betroffen ist und wie auf die UIFAND-Hinweis zu reagieren ist
Am 13. Februar 2026 veröffentlichte die Unitat d’Intel·ligència Financera d’Andorra (UIFAND) das Technische Kommuniqué CT-02/2026, mit dem sie die Liste der Länder und Jurisdiktionen aktualisiert, die für Zwecke der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PBC/FT) als hochriskant eingestuft sind, entsprechend den Standards der Financial Action Task Force (GAFI).
Es handelt sich nicht um eine geringfügige Anpassung. Die Aktualisierung gestaltet die Behandlung des Länderrisikos neu und erhöht den erforderlichen Standard der Sorgfaltspflichten, mit unmittelbaren operativen Auswirkungen auf natürliche und juristische Personen, die —geschäftliche, finanzielle oder gesellschaftsrechtliche— Verbindungen zu den in der Liste aufgeführten Jurisdiktionen unterhalten.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer mit Bezug zu diesen in der Liste aufgeführten Jurisdiktionen seine internen Compliance-Verfahren unverzüglich überprüfen muss.
1. Rechtsrahmen: wie das System funktioniert
Die UIFAND bestimmt durch ein Technisches Kommuniqué, welche Jurisdiktionen ein erhöhtes Risikoniveau aufweisen. Diese Feststellung ist nicht lediglich deklaratorisch, sondern löst konkrete rechtliche Pflichten für alle Verpflichteten aus.
Drei operative Säulen sind dabei zu kennen:
a) Einstufung des Länderrisikos
Hochrisiko-Jurisdiktionen sind diejenigen, die die UIFAND als solche bezeichnet, unter Berücksichtigung der internationalen Standards der GAFI und des anwendbaren europäischen Rahmens. Die Aufnahme in die Liste ist verbindlich.
b) Pflicht zur verstärkten Sorgfaltspflicht
Besteht irgendeine Verbindung zu einer Hochrisiko-Jurisdiktion, müssen die Verpflichteten Maßnahmen der verstärkten Sorgfaltspflicht anwenden. Dies ist keine Empfehlung, sondern eine Anforderung, deren Nichtbeachtung zu Sanktionen führt.
c) Gegenmaßnahmen höchster Intensität
Bei Jurisdiktionen, die als „sehr hohes“ Risiko eingestuft werden, wird das Regime verschärft, da jede Geschäftsbeziehung oder Finanztransaktion sowie jede Verbindung zu natürlichen oder juristischen Personen aus diesen Gebieten verboten ist. Es handelt sich um eine vollständige Abriegelung.
2. Aktualisierte Einstufung nach Risikoniveaus nach der UIFAND-Hinweis
a) Jurisdiktionen mit sehr hohem Risiko
| Jurisdiktion | Operative Wirkung |
| Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) | Absolutes Verbot jeder Geschäftsbeziehung oder Finanztransaktion sowie jeglicher Verbindung zu natürlichen Personen oder juristischen Personen aus diesen Gebieten. |
| Iran | |
| Myanmar |
b) Jurisdiktionen mit hohem Risiko oder strategischen Defiziten
Die folgenden Jurisdiktionen weisen strategische Defizite im Bereich PBC/FT auf und erfordern die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten:
| Algerien | Monaco |
| Angola | Namibia |
| Bolivien | Nepal |
| Bulgarien | Papua-Neuguinea |
| Kamerun | Demokratische Volksrepublik Laos |
| Elfenbeinküste | Demokratische Republik Kongo |
| Haiti | Syrien |
| Britische Jungferninseln | Südsudan |
| Kenia | Venezuela |
| Kuwait | Vietnam |
| Libanon | Jemen |
Operative Wirkung: Die Verpflichteten müssen CT-02/2026 in ihre internen PBC/FT-Verfahren integrieren und Nachweise über dessen Anwendung aufbewahren, um die Einhaltung gegenüber der UIFAND bei etwaigen Anfragen belegen zu können.
3. Verstärkte Sorgfaltspflicht: was sie in der Praxis bedeutet
Wenn das Länderrisiko es erfordert, müssen der Standard der Prüfung, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit erheblich angehoben werden. Verstärkte Sorgfaltspflicht ist keine zusätzliche Formalität, sondern der Mechanismus, der es dem Verpflichteten ermöglicht nachzuweisen, dass er das Risiko verstanden und entsprechend gehandelt hat.
Konkret bedeutet dies:
a) Umfassende Identifizierung und Verifizierung
Des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, einschließlich der Kontrollstruktur, mit besonderem Augenmerk auf mehrstufige oder grenzüberschreitende Strukturen.
b) Verstärkte Analyse des Zwecks der Geschäftsbeziehung
Vollständiges Verständnis von Art, Gegenstand und wirtschaftlicher Begründung der Transaktionen.
c) Nachweise über die Herkunft von Mitteln und Vermögen
Robuste und konsistente Unterlagen, die die rechtmäßige Herkunft belegen, mit besonderer Strenge, wenn die Transaktion Hochrisiko-Jurisdiktionen betrifft.
d) Beweisakte und Nachvollziehbarkeit
Es genügt nicht, lediglich geprüft zu haben. Für den Fall eines möglichen Ersuchens ist es unerlässlich belegen zu können, was geprüft wurde, warum und welche Nachweise jede Entscheidung stützen.
Unser Ansatz im Umgang mit der UIFAND-Hinweis
Bei Carlota Pastora Business Law Firm & Wealth Planning arbeiten wir nach einer Prämisse: regulatorische Compliance soll kein Hindernis, sondern ein Wettbewerbsvorteil sein.
Unser Team antizipiert Reibungspunkte, die Transaktionen blockieren können, begleitet die Implementierung von PBC/FT-Verfahren und macht das Management regulatorischer Risiken zu einem operativen, finanziellen und reputationsbezogenen Hebel. Wenn Sie eine spezifische Analyse Ihrer Situation benötigen oder Ihre internen Verfahren im Lichte von CT-02/2026 überprüfen möchten, kontaktieren Sie uns.