Handels- und Gesellschaftsrecht
TätigkeitsbereicheWir sind auf die Verhandlung und Ausarbeitung von Handelsverträgen spezialisiert.

Wir bieten unseren Kunden spezialisierte Rechtsberatung, die darauf ausgerichtet ist, die verschiedenen Bedürfnisse ihrer täglichen Geschäftstätigkeit abzudecken. Unser Ziel ist es, strategische Unterstützung für Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und Unternehmer zu bieten, um ihre Geschäfte rechtlich sicher zu führen. Wir antizipieren die sich ändernden Marktbedingungen und helfen, Wachstumschancen zu erkennen und zu nutzen.
Wir verfügen über Erfahrung in der Unterstützung von andorranischen und ausländischen Unternehmen, mittelständischen und kleinen Unternehmen sowie Familienunternehmen und Start-ups. Wir unterstützen auch Privatkunden, Stiftungen und Vereine in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Mit einem tiefen Verständnis für die Besonderheiten unserer Kunden entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen.
Dank unserer Spezialisierung auf Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht verfolgen wir einen integrierten Ansatz, der es uns ermöglicht, eine umfassende und strategische Vision zu bieten. Wir zeichnen uns durch die Gestaltung und Implementierung effizienter Management- und Kontrollstrukturen aus, die unseren Kunden eine solide Grundlage bieten, um ihre Ziele zu erreichen.
Im Handelsrecht begleiten wir unsere Kunden bei der Planung, Umsetzung und Formalisierung von Transaktionen sowohl in Andorra als auch international.
Unsere Kompetenzen auf einen Blick:
- Umstrukturierungen und strategische Maßnahmen innerhalb des Rahmens des Unternehmensrechts
- Corporate Governance und regulatorische Compliance
- Lösung von Unternehmensstreitigkeiten und Strukturierung von Aktionärsbeziehungen
- Unternehmensgründung und kontinuierliche Unterstützung bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben
- Beratung zur Unternehmensnachfolgeplanung
- Spezialisierte Unterstützung bei der Erstellung und Verhandlung von Kaufverträgen, Agentur-, Vertriebs- und Lizenzvereinbarungen, Franchise-/Lieferverträgen, Darlehen/Kommissionen, Beratungs- und Dienstleistungsverträgen
Doppelbesteuerungsabkommen Andorra–Vereinigtes Königreich: zentrale Bestimmungen
Am 20. Februar 2025 unterzeichneten das Vereinigte Königreich und Andorra ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einen entscheidenden Schritt zur Förderung von Investitionen und wirtschaftlichem Austausch zwischen beiden Ländern.
Das Abkommen bezweckt, die Doppelbesteuerung derselben Einkünfte in Andorra und dem Vereinigten Königreich zu vermeiden, indem für jede Einkunftsart bestimmt wird, welcher der beiden Staaten die Steuerhoheit besitzt.
Die Bedeutung der Immobilien-Due-Diligence in Andorra vor dem Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie in Andorra ist eine bedeutende Entscheidung, die Vorsicht, Vorbereitung und vor allem eine gründliche Due Diligence erfordert. Das Unterzeichnen eines Reservierungs- oder Anzahlungsvertrags ohne sorgfältige Analyse kann den Käufer finanziellen und rechtlichen Risiken aussetzen, wie etwa Vertragsstrafen, dem Verlust geleisteter Anzahlungen oder Problemen mit der Immobilie. In diesem Artikel beleuchten wir die Schlüsselaspekte der Immobilien-Due-Diligence in Andorra und geben praktische Tipps zum Schutz Ihrer Interessen.
Wichtigste Maßnahmen des „Omnibus-Gesetzes“ vom 6. März 2025 im Bereich ausländischer Investitionen, Immobilien und Einwanderung
Der Consell General hat am vergangenen 6. März das Gesetz 5/2025 für nachhaltiges Wachstum und das Recht auf Wohnen verabschiedet (auch bekannt als „Omnibus-Gesetz“), das einen wichtigen Schritt in der Gesetzgebung darstellt, die darauf abzielt, die aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt, in der Migrationspolitik und bei ausländischen Investitionen in Andorra anzugehen. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, einen nachhaltigen Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, Immobilienspekulation zu begrenzen und eine gerechte wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.