Die Einhaltung der steuerlichen, sozialen und buchhalterischen Verpflichtungen in Andorra ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und den Ruf von Unternehmen. Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Fristen stärken das Vertrauen Dritter und verhindern Sanktionen. Nachfolgend wird eine praktische Zusammenfassung der wichtigsten Verpflichtungen vorgestellt, die andorranische Gesellschaften berücksichtigen müssen.

Wichtigste deklaratorische steuerliche und soziale Verpflichtungen

Steuer/ Sozialabgaben

Periodizität

Bemessungsgrundlage / Steuersatz

Frist/ Abrechnung

Bemerkungen

IS (Körperschaftsteuer)

Jährlich

Grundlage: Rechnungslegungsergebnis Satz: 10% (allgemein)

- Erklärung: vom 1. bis 31. Juli des Folgejahres nach Abschluss des Geschäftsjahres - Abrechnung: September

50% Reduktion der Steuerquote im ersten Jahr

IGI (Indirekte allgemeine Steuer)

Monatlich / Vierteljährlich / Halbjährlich (je nach Umsatzvolumen)

Satz: 4,5% (allgemein)

Je nach Umsatzvolumen:

- <250.000€: Juli und Januar (vorheriges Halbjahr)

- 250.000€–3,6Mio.€: April, Juli, Oktober und Januar (vorheriges Quartal)

- >3,6Mio.€: jeden Monat (vorheriger Monat)

Erklärung für den vorherigen Zeitraum

IRNR (Einkommenssteuer für Nichtansässige)

Vierteljährlich

Satz: 10% des bezahlten Rechnungsbetrags

- Erklärung: vom 1. bis 31. Juli des Folgejahres nach Abschluss des Geschäftsjahres

-Abrechnung: September

Obligatorische Einbehaltung durch den andorranischen Zahler

ITP (Vermögensübertragungssteuer)

Zum Zeitpunkt des Kaufvertrags

Grundlage: tatsächlicher Wert des übertragenen Vermögens Satz: 4% (allgemein)

Abrechnung: bei Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde vor Notar

Steuerpflichtiger: Käufer

CASS (Sozialabgaben)

Monatlich

Grundlage: Bruttogehalt Gesamt: 22% (6,5% Arbeitnehmer / 15,5% Arbeitgeber)

Vom 1. bis 15. jedes Monats

Der Arbeitgeber fungiert als Einzugsstelle für die 6,5% des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber trägt die 15,5% als eigene Verpflichtung.

Wichtigste buchhalterische Verpflichtungen

Vorlage des Jahresabschlusses

Alle Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in Andorra sowie ausländische Gesellschaften, die über eine Niederlassung tätig sind, müssen ihren Jahresabschluss im Handelsregister (Registre de Societats Mercantils) hinterlegen. Diese Abschlüsse, die die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens getreu widerspiegeln müssen, sind von den Geschäftsführern innerhalb von sechs Monatennach Abschluss des Geschäftsjahres zu erstellen und zu unterzeichnen.

Je nach Fall (verkürzter oder vollständiger Jahresabschluss) müssen sie Folgendes enthalten:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Kapitalflussrechnung
  • Anhang

Diese Dokumente sind zusammen mit den Buchhaltungsunterlagen mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren, um ihre Verfügbarkeit für steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Prüfungen zu gewährleisten.

Befreiung von der Vorlage des Jahresabschlusses: Einzelunternehmer mit jährlichen Einnahmen unter 150.000 Euro sind für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 von der Vorlage eines Jahresabschlusses befreit. Ab 2026 bleibt diese Befreiung nur bestehen, wenn sie zusätzlich nach dem Schätzverfahren versteujoner. Ausnahmsweise sind auch Geschäftsführer von Handelsgesellschaften als natürliche Personen von dieser Pflicht befreit, wenn ihre Einnahmen diesen Grenzwert nicht überschreiten.

Obligatorische Abschlussprüfung für große Unternehmen in Andorra

Große Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem gesetzlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, gemäß Artikel 72 des Gesetzes 20/2007 über Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Als große Unternehmen gelten solche, die:

  • während zwei aufeinanderfolgender Geschäftsjahre mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Vermögenswerte über 3,6 Millionen Euro.
    • Jahresumsatz über 6 Millionen Euro.
    • Mehr als 25 Mitarbeiter.
  • oder solche, deren Jahresumsatz zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre 10 Millionen Euro übersteigt, auch wenn die anderen Kriterien nicht erfüllt sind.

Nach der Prüfung müssen die Jahresabschlüsse im Handelsregister hinterlegt werden, um die buchhalterischen Verpflichtungen der andorranischen Vorschriften zu erfüllen.

Buchhalterische Verstöße und Sanktionen

Das Gesetz 30/2007 vom 20. Dezember über die Buchhaltung von Unternehmern legt eine Reihe von buchhalterischen Verpflichtungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann eine Verwaltungsstrafe darstellen, die als geringfügig, schwer oder sehr schwer eingestuft wird.

Die Geldstrafen können je nach Schwere des Verstoßes, Größe des Unternehmens, Vorsatzgrad und Auswirkung der buchhalterischen Veränderung zwischen 90 € und 6.000 € liegen.

Zu den schweren Verstößen zählt beispielsweise die Nichtaufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen, Korrespondenz und Belegen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit für sechs Jahre ab dem Datum des letzten Jahresabschlusses.

Als sehr schwere Verstöße gelten:

  • Das Fehlen obligatorischer Rechnungsbücher, wie etwa des Tagesbuchs oder des Inventar- und Jahresabschlussbuchs.
  • Die Nichternennung eines Wirtschaftsprüfers, wenn eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere bei konsolidierten Jahresabschlüssen.

Schlussfolgerung

Die strikte Einhaltung der steuerlichen, sozialen und buchhalterischen Verpflichtungen ist entscheidend, um die Stabilität und das nachhaltige Wachstum Ihres Unternehmens in Andorra zu gewährleisten. In einem klaren und vorhersehbaren rechtlichen Rahmen stärkt eine ordnungsgemäße administrative Verwaltung das Vertrauen aller Beteiligten und verhindert zukünftige Eventualitäten.

Unser Büro steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zu beraten und zu begleiten und bietet einen maßgeschneiderten Service, der die Entscheidungsfindung erleichtert und Ihre Ressourcen optimiert.

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