Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch in Andorra?

In den letzten Jahren hat Andorra sein Engagement für Transparenz und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich durch die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) verstärkt. Dieses System hat erhebliche Auswirkungen auf Inhaber von Bankkonten in Andorra, die steuerlich in anderen Ländern ansässig sind. Im Folgenden wird erläutert, worum es sich handelt, welche Auswirkungen es hat und mit welchen Ländern Andorra Vereinbarungen getroffen hat.
Was ist der automatische Informationsaustausch?
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein System, bei dem Steuerbehörden verschiedener Länder regelmäßig und systematisch relevante Finanzdaten austauschen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dieser Prozess basiert auf dem Common Reporting Standard (CRS), der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurde.
Im Jahr 2014 verpflichtete sich Andorra zur Umsetzung des CRS und unterzeichnete 2016 ein AIA-Abkommen mit der Europäischen Union, das diesen Standard integriert. Auf nationaler Ebene wurde das Gesetz 19/2016 vom 30. November verabschiedet, um den rechtlichen Rahmen für diesen Informationsaustausch zu schaffen. Später wurde das Gesetz 29/2017 vom 30. November erlassen, um die bestehenden Vorschriften zu erweitern und die Austauschverfahren detaillierter zu regeln.
Welche Personen unterliegen der Informationsweitergabe?
Natürliche oder juristische Personen, die Finanzkonten in Andorra besitzen und steuerlich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Land mit einem AIAI-Abkommen mit Andorra ansässig sind. Dies betrifft sowohl Kontoinhaber als auch Personen, die die Kontrolle über passive Nicht-Finanzunternehmen (ENF) mit Finanzkonten ausüben.
Wie wird der automatische Informationsaustausch durchgeführt?
Andorranische Banken sowie bestimmte Investmentfonds und Finanzgesellschaften erheben die Daten von ausländischen Kontoinhabern in Andorra. Diese Informationen werden an das Finanzministerium von Andorra weitergeleitet, das sie jährlich automatisch an die Steuerbehörden des entsprechenden Landes übermittelt.
Welche Informationen werden ausgetauscht?
Die Finanzinstitute in Andorra sind verpflichtet, die folgenden Informationen an das Finanzministerium von Andorra zu übermitteln:
- Name, Adresse, Steuerwohnsitz, Steueridentifikationsnummer (TIN) und im Falle natürlicher Personen Geburtsdatum und Geburtsort.
- Bei juristischen Personen mit wirtschaftlich Berechtigten müssen auch deren Daten gemeldet werden.
- Kontonummer oder funktional gleichwertige Kennung.
- Name und Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts.
- Kontostand oder -wert am Ende des Kalenderjahres oder zum Zeitpunkt der Schließung.
- Bei Verwahrkonten:
- Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte aus dem Konto.
- Erlöse aus dem Verkauf oder der Rückzahlung von Finanzanlagen.
- Bei Einlagenkonten:Gesamtbetrag der gezahlten oder gutgeschriebenen Zinsen.
- Bei anderen Kontotypen:Bruttogesamtbetrag, der an den Kontoinhaber gezahlt wurde.
Die gemeldeten Informationen müssen die Währung enthalten, in der die Beträge angegeben sind.
Dieser Standard gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, einschließlich Strukturen wie Trusts und Stiftungen. Zudem ist es erforderlich, den wirtschaftlich Berechtigten des Kontos zu identifizieren und im Falle passiver Nicht-Finanzunternehmen deren Kontrolleure zu benennen.
Mit welchen Ländern tauscht Andorra Informationen aus?
Andorra hat ein Netz von Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit verschiedenen Ländern, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere Länder, die den CRS übernommen haben. Im September 2018 führte Andorra seinen ersten automatischen Steuerinformationsaustausch mit 41 Ländern durch, darunter die EU-Mitgliedstaaten. Seitdem hat sich die Zahl der Länder erhöht, und das andorranische Parlament hat den AIA mit insgesamt 73 Ländern genehmigt.
Die vollständige Liste der Länder, mit denen Andorra Informationen austauscht, ist auf der Website des Finanzministeriums von Andorra verfügbar.
Verpflichtungen der Banken gemäß dem Abkommen mit der EU
Gemäß dem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch mit der EU sind andorranische Banken verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit ihrer Kunden durchzuführen. Für neue Konten (ab dem 1. Januar 2017 eröffnet) sind folgende Schritte erforderlich:
- Einholen einer Selbstauskunft des Kontoinhabers zur Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes
- Überprüfung der Plausibilität der Kundenangaben anhand der bei Kontoeröffnung verfügbaren Informationen
- Durchführung eines Plausibilitätstests, wobei der Kundenangabe vertraut wird, es sei denn, es gibt Hinweise auf deren Unrichtigkeit
- Überprüfung der Angaben anhand von Dokumenten, die im Rahmen der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung erfasst wurden
Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs
Der AIA ermöglicht es den Steuerbehörden der Empfängerländer, die Einkünfte und Vermögenswerte ihrer Steuerpflichtigen in Andorra zu überprüfen. Dies stärkt die internationale Steuerehrlichkeit und kann zusätzliche Steuerpflichten im Wohnsitzland des Kontoinhabers nach sich ziehen. Zudem erhöht es die Transparenz im Finanzbereich und erleichtert die Aufdeckung potenzieller steuerlicher Unregelmäßigkeiten.
Letztendlich hat der automatische Informationsaustausch die Verwaltung von Investitionen und Bankkonten in Andorra grundlegend verändert. Steuerliche Transparenz ist zu einer globalen Norm geworden, und es ist entscheidend, dass Kontoinhaber ihre steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Mechanismus verstehen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Es wird empfohlen, sich von einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater beraten zu lassen, um eine detaillierte und auf die individuelle Situation zugeschnittene Analyse zu erhalten.
Bei Carlota Pastora Advocats stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie zu beraten und Ihnen die bestmögliche Orientierung entsprechend Ihrem konkreten Fall zu bieten.