Unser Team bietet umfassende Beratung bei Fusionen und Übernahmen (M&A), Joint Ventures und Private-Equity-Transaktionen und unterstützt unsere Kunden in allen Phasen des Prozesses, von der strategischen Planung bis zur Formalisierung der Vereinbarung. Wir sind auf die Strukturierung und Durchführung nationaler und internationaler Transaktionen spezialisiert und bieten fachkundige Unterstützung für Käufer, Verkäufer, Investoren und strategische Partner, um einen auf die spezifischen Ziele jedes Kunden ausgerichteten Ansatz zu gewährleisten.

Wenn Ihr Unternehmen sich in einem Expansionsprozess befindet oder einen neuen Investor aufnehmen möchte, sind unsere spezialisierten Anwälte bereit, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte Ihres Projekts für Fusionen, Übernahmen oder Finanzierungen präzise zu managen. Wir bieten spezialisierte Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, einschließlich Transaktionen wie Management-Buy-Outs, Buy-Ins, Risikokapital und Private Equity sowie der Erlangung von Bankfinanzierungen.

Unsere Erfahrung umfasst auch die rechtliche und steuerliche Unterstützung bei Kreditgeschäften und Kapitalbeschaffung, und bietet eine umfassende Vision, die den Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensstrategie garantiert.

Unsere Kompetenzen auf einen Blick:

  • Aktienkaufverträge
  • Aktionärsvereinbarungen
  • Investitionsvereinbarungen
  • Verträge über Vermögenswerte
  • Due Diligence
  • Bankkredite
  • Fusionen
  • Unternehmensspaltungen
  • Unternehmensgründung
  • Finanzierungsbewertungen
  • Holdingstrukturen und Umstrukturierungen
  • Steueroptimierte Strukturierung für Verkäufer und Käufer
  • Management-Buy-Outs und Buy-Ins
  • Risikokapital/Private Equity
  • Sacheinlagen und Übernahmen in Form von Sacheinlagen

Reform des britischen Non-Dom-Systems: Warum ist Andorra Ihre beste Alternative in Europa?

Internationale Mobilität

Das Vereinigte Königreich bereitet sich auf eine umfassende Reform der Besteuerung von Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich vor, bei der das Konzept des „Domizils“ abgeschafft und durch ein wohnsitz basiertes Steuersystem im Rahmen des neuen FIG-Modells (Foreign Income and Gains) ersetzt wird.

Diese Reformen, die am 6. April 2025 in Kraft treten, werden sich auf Tausende von Non-Doms und ihre steuerliche Behandlung in Bezug auf ihre ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte im Ausland auswirken.

Internationale Mobilität.
Eine rechtliche und steuerliche Reise für Familien und Unternehmen Die Verlagerung nach Andorra verstehen

Internationale Mobilität

In unserer Serie „Internationale Mobilität – Eine rechtliche und steuerliche Reise für Familien und Unternehmen“ beleuchten wir die kritischen Aspekte, die Familienunternehmen und Privatkunden bei einer Verlagerung nach Andorra beachten sollten. Dieser Artikel konzentriert sich auf die steuerlichen Überlegungen für diejenigen, die Andorra als ihren neuen Wohnsitz in Betracht ziehen.

Die Beseitigung der Doppelbesteuerung in Andorra in Abwesenheit eines Abkommens

Internationale Besteuerung

In Abwesenheit bilateraler Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann jede Gerichtsbarkeit ihre eigenen Regeln nach innerstaatlichem Recht anwenden. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen, wenn ein Steuerpflichtiger für dasselbe Einkommen sowohl in dem Land, in dem das Einkommen erzielt wird, als auch im Land seines steuerlichen Wohnsitzes besteuert wird.

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