
Die Nachlassplanung ist entscheidend, um Ihr Vermögen zu schützen und die Ruhe Ihrer Angehörigen zu gewährleisten.
Ein gut verfasstes Testament ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen in Andorra (Immobilien, Bankkonten usw.) gemäß Ihren Wünschen zu verteilen, unter Beachtung der innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere der Pflichtteilsregelung („llegítima“). Ob Sie ansässig oder nicht ansässig sind – ein angepasstes Testament gewährleistet eine reibungslose Übertragung und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen. Dieser umfassende Leitfaden erläutert die Gültigkeitsvoraussetzungen eines andorranischen Testaments, die Arten von Testamenten, steuerliche Auswirkungen und praktische Überlegungen, mit besonderem Augenmerk auf Nichtansässige und der Vermeidung potenzieller Konflikte mit dem Recht Ihres Herkunftslandes.
Warum ist die Erstellung eines Testaments wichtig?
Im Falle Ihres Todes, wenn Sie kein Testament hinterlassen haben, treten automatisch die gesetzlichen Erbfolgeregeln (ab intestato) in Kraft. Ihr Vermögen wird dann gemäß einer gesetzlich festgelegten Rangfolge verteilt, die Ihre nächsten Angehörigen bevorzugt (Kinder, Ehepartner, Eltern usw.). In bestimmten Fällen können diese Regeln jedoch nicht mit Ihren persönlichen Wünschen übereinstimmen.
Dies kann der Fall sein, wenn:
- Sie Ihren überlebenden Ehepartner über das gesetzlich Vorgesehene hinaus absichern möchten;
- Sie Ihren unverheirateten Partner begünstigen möchten, der kein gesetzlicher Erbe ist;
- Sie wieder geheiratet haben und Ihr Vermögen in Ihrer ersten Familie halten oder Stiefkinder einbeziehen möchten;
- Sie einem bestimmten Erben (z. B. einem Kind, das sich um Sie gekümmert hat) einen größeren Anteil zuweisen möchten;
- Sie ein Kind mit Behinderung absichern wollen;
- oder wenn Sie eine Person außerhalb der Familie oder eine gemeinnützige Organisation begünstigen möchten.
Durch das Verfassen eines Testaments übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre Erbfolge und stellen eine maßgeschneiderte Vermögensübertragung sicher, die Ihren Wünschen entspricht. Sie können Ihre Erben bestimmen, besondere Vermächtnisse festlegen und individuelle Bedingungen definieren, um Ihre Nachlassregelung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Gültigkeitsbedingungen eines Testaments in Andorra
Damit ein Testament in Andorra rechtlich gültig ist, müssen bestimmte spezifische Anforderungen erfüllt sein, nämlich:
1. Rechtsfähigkeit
Der Testator (die Person, die das Testament erstellt) muss:
- Mindestens 14 Jahre alt sein, gemäß andorranischem Recht, um ein Testament zu errichten (z. B. vor einem Notar). Für ein holographisches Testament (handschriftlich vom Testator verfasst) ist jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
- Geistig zurechnungsfähig sein, d. h. in der Lage, die Konsequenzen seiner Entscheidungen zum Zeitpunkt der Erstellung zu verstehen.
2. Schriftliche Form
Das andorranische Recht verlangt, dass das Testament schriftlich verfasst wird. Mündliche Erklärungen werden rechtlich nicht anerkannt. Das Testament kann verschiedene Formen annehmen (siehe Tabelle unten), muss jedoch dokumentiert sein.
3. Einseitiger und persönlicher Rechtsakt
Das Testament muss ein einseitiger und persönlicher Akt sein. Gemeinsame Testamente sind nicht gültig.
4. Unterschrift und Zeugen
Je nach Art des Testaments:
- Holographische Testamente müssen vollständig handschriftlich, datiert und vom Testator unterzeichnet sein.
- Notarielle Testamente (testaments notarials) werden vom Testator vor einem öffentlichen Notar unterzeichnet und in bestimmten spezifischen Fällen in Anwesenheit von zwei Zeugen, um das Dokument zu validieren.
5. Erforderliche Sprache
Katalanisch ist die Amtssprache Andorras, und Testamente müssen auf Katalanisch verfasst sein, um rechtlich gültig zu sein. Wenn der Testator jedoch kein fließendes Katalanisch spricht, kann der Notar das Testament genehmigen, indem er seinen Inhalt mündlich in eine Sprache übersetzt, die der Testator versteht, vorausgesetzt, der Testator bestätigt, dass das Testament seine Absichten widerspiegelt. Ist eine schriftliche Übersetzung erforderlich oder beherrscht der Notar die Sprache des Testators nicht, muss ein vereidigter Übersetzer eine schriftliche Übersetzung liefern, die dem Testament beigefügt wird, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten.
6. Einhaltung der Pflichtteil
Bei der Erstellung eines Testaments in Andorra ist es unerlässlich, das Pflichtteilsrecht (llegítima) zu beachten, das die Testierfreiheit einschränkt. Dieses Recht stellt sicher, dass bestimmten pflichtteilsberechtigten Personen ein Mindestanteil am Nachlass zusteht, der wie folgt berechnet wird:
- Kinder (einschließlich adoptierter Kinder oder deren Abkömmlinge durch Repräsentation) haben Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, das gleichmäßig unter ihnen aufgeteilt wird.
- In Abwesenheit von Abkömmlingen werden die Eltern (oder der überlebende Elternteil) zu pflichtteilsberechtigten Personen und erhalten ebenfalls ein Viertel des Nachlasses – entweder zu gleichen Teilen oder vollständig, wenn nur ein Elternteil lebt.
Die erbrechtliche Berechnungsgrundlage ergibt sich aus:
- dem Wert des Vermögens zum Zeitpunkt des Todes, abzüglich Schulden, Kosten der letzten Krankheit sowie Bestattungs- oder Einäscherungskosten;
- der Hinzurechnung unentgeltlicher Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat (col·lació), bewertet zum Zeitpunkt des Todes, angepasst um nützliche Aufwendungen oder eingetretene Wertverluste.
Die Einhaltung des Pflichtteilsrechts (llegítima) hilft, Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, insbesondere Klagen auf Pflichtteilsreduzierung, die von einem Pflichtteilsberechtigten eingeleitet werden, der um seinen Anteil gebracht wurde. Die Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten ist nur aus schwerwiegenden, gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Der Pflichtteil gilt als akzeptiert, sofern der Pflichtteilsberechtigte nicht ausdrücklich und vorbehaltlos darauf verzichtet.
Darüber hinaus gilt der überlebende Ehegatte nach andorranischem Recht nicht als pflichtteilsberechtigt, im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen.
Arten von Testamenten in Andorra
Das andorranische Recht erkennt drei Hauptarten von Testamenten an, jede mit ihren eigenen Merkmalen.
Art des Testaments | Beschreibung | Vorteile | Nachteile |
Holographisches Testament | Handschriftlich, datiert und vom Testator unterzeichnet. Einfach, kostengünstig, privat. Mögliche sichere Aufbewahrung bei einem Notar.
| Einfach, kostengünstig, privat. Mögliche sichere Aufbewahrung bei einem Notar. | Risiko des zufälligen Verlusts oder der Zerstörung, wenn nicht sicher aufbewahrt. Begrenzte rechtliche Sicherheit: Risiko von Anfechtungen und Infragestellungen der Gültigkeit des Testaments oder der testamentarischen Bestimmungen (insbesondere Pflichtteil, falls zutreffend) |
Notarielles Testament | In Anwesenheit eines Notars verfasst und unterzeichnet (in bestimmten Fällen mit zwei Zeugen).
| Rechtlich sicherer in Bezug auf Form und Inhalt. Sichere Aufbewahrung beim Notar. | Notar- oder Anwaltskosten fallen an. |
Versiegeltes Testament (testament tancat) | Handschriftlich, datiert und vom Testator unterzeichnet. Versiegelt beim Notar abgegeben, der den Erhalt bestätigt, ohne den Inhalt zu kennen. | Sichere Aufbewahrung beim Notar. Vertraulichkeit gewährleistet (das Testament wird nach dem Tod vom Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen geöffnet). | Poca seguretat jurídica (vegeu els mateixos riscos de contestació que el testament hològraf). Begrenzte rechtliche Sicherheit (gleiche Risiken von Anfechtungen und Infragestellungen wie beim holographischen Testament). |
Die Wahl der richtigen Art hängt von der Komplexität Ihres Vermögens, Ihren persönlichen Umständen, dem Bedarf an Vertraulichkeit und Ihrem Budget ab. Konsultieren Sie einen Notar oder spezialisierten Anwalt für eine Orientierung.
Aktualisierung oder Widerruf eines Testaments in Andorra
Das Testament kann vom Erblasser frei geändert oder widerrufen werden, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss.
- Aktualisierung des Testaments
Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, die Geburt eines Kindes oder Änderungen im Vermögen können eine Aktualisierung Ihres Testaments erforderlich machen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Ein neues Testament verfassen: Dieses neue Testament muss frühere Versionen ausdrücklich widerrufen oder angeben, welche Bestimmungen des früheren Testaments weiterhin gültig bleiben. Es muss die gleichen Formalitäten wie das ursprüngliche Testament einhalten (z. B. handschriftlich für ein holographisches Testament oder notariell für ein authentisches Testament).
- Ein Kodizill errichten: Ein Kodizill ist ein offizielles Dokument, das bestimmte Teile eines bestehenden Testaments ändert oder ergänzt, ohne es vollständig zu ersetzen. Es muss denselben Formerfordernissen entsprechen wie das ursprüngliche Testament (z. B. vollständig handschriftlich bei einem eigenhändigen Testament).
- Widerruf des Testaments
Ein Testament kann auf verschiedene Weise widerrufen werden:
- Durch ein neues Testament mit einer ausdrücklichen Widerrufsklausel oder durch stillschweigendes Aufheben vorheriger Verfügungen.
- Durch ein widerrufendes Testament, ohne Benennung neuer Erben, in welchem Fall die Erbfolge den gesetzlichen Bestimmungen (ab intestato) folgt, sofern kein neues Testament errichtet wird.
- Durch materielle Vernichtung: insbesondere bei eigenhändigen Testamenten (Zerreißen, Unterschrift entfernen, etc.), sofern diese Handlungen absichtlich vorgenommen wurden.
- Durch ein Kodizill, das Bestimmungen eines früheren Testaments ändern oder aufheben kann.
Es wird dringend empfohlen, einen Notar oder Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Widerruf den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihren Willen korrekt widerspiegelt.
Steuerliche Überlegungen in Andorra
Andorra erhebt keine direkte Erbschaftssteuer, was die Steuerbelastung für Erben reduziert. Dennoch können bestimmte Steuern auf Transaktionen im Zusammenhang mit der Nachfolge anfallen:
- ITP (Impost sobre Transmissions Patrimonials) außer in spezifischen Ausnahmefällen.
- IIEI (Impost sobre la Inversió Estrangera Immobiliària). Nichtansässige, die Immobilien oder damit verbundene Rechte in Andorra erwerben (z. B. Anteile an Immobiliengesellschaften), unterliegen dieser Steuer, jedoch gelten Ausnahmen im Falle einer Erbschaft von Todes wegen (mortis causa).
- IRPF (Einkommensteuer für natürliche Personen) außer in spezifischen Ausnahmefällen.
- IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) außer in spezifischen Ausnahmefällen.
Grenzüberschreitende Planung für Nichtansässige
Nichtansässige mit Vermögen in Andorra (z. B. Immobilien oder Bankkonten) müssen ihre Nachfolge sorgfältig planen, um Konflikte zwischen andorranischen Gesetzen und ihrem nationalen Recht zu vermeiden.
Beispielsweise kann eine Person aus einem Land mit vollständiger testamentarischer Freiheit (wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich) auf andorranische Regeln zum Pflichtteil stoßen.
Es wird dringend empfohlen, einen Notar oder einen auf andorranisches und internationales Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Rechtskonformität Ihres Testaments und die Sicherheit Ihrer Vermögensübertragung zu gewährleisten.
Praktische Überlegungen zur Erstellung eines Testaments in Andorra
Für ein effektives und rechtlich robustes Testament:
- Beauftragen Sie einen Notar oder Fachanwalt, der die Besonderheiten des andorranischen Rechts und grenzüberschreitender Nachfolgen handhaben kann.
- Erstellen Sie ein Inventar Ihrer Vermögenswerte, indem Sie eine detaillierte Liste vorbereiten: Immobilien, Konten, Investitionen usw.
- Seien Sie klar und präzise bei den testamentarischen Bestimmungen: Definieren Sie die Vermögensverteilung genau unter Berücksichtigung des Pflichtteils (llegítima). Identifizieren Sie die Erben klar und vermeiden Sie mehrdeutige Formulierungen, die zu späteren Interpretationskonflikten führen könnten.
- Bewahren Sie das Testament sicher auf: Idealerweise bei einem Notar oder Anwalt. Informieren Sie Ihre Angehörigen über seine Existenz und seinen Aufbewahrungsort.
- Überprüfen Sie es regelmäßig: Alle paar Jahre oder bei bedeutenden Ereignissen (z. B. Geburt oder Tod eines Angehörigen), um sicherzustellen, dass es Ihren Wünschen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schlussfolgerung: Antizipieren und sichern Sie Ihre Vermögensübertragung
Ein Testament in Andorra zu erstellen, ist ein vorausschauender Schritt, um Ihr Vermögen und Ihre Angehörigen zu schützen. Die rechtlichen Anforderungen zu verstehen, die passende Testamentsform zu wählen und steuerliche sowie internationale Aspekte zu berücksichtigen, ermöglicht Ihnen eine solide Nachlassplanung. Ob Sie in Andorra ansässig sind oder nicht – sobald Sie dort Vermögenswerte besitzen, ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt unerlässlich, um Konflikte mit Ihrer nationalen Gesetzgebung zu vermeiden.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Da jede familiäre und vermögensrechtliche Situation einzigartig ist, sollten Sie vor einer Entscheidung stets einen qualifizierten Experten konsultieren.
Carlota Pastora Business Law Firm, eine Kanzlei, die auf Vermögensplanung sowie andorranisches und internationales Erbrecht spezialisiert ist, unterstützt Sie bei der Strukturierung Ihrer Nachlassregelung, der Absicherung Ihres Testaments und der Vorbeugung grenzüberschreitender Risiken.
Kontaktieren Sie unser Team noch heute, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtlich abgesichert ist.