Andorra und sein attraktives Steuersystem: Chancen für Expatriates
Das andorranische Steuersystem wurde in den letzten Jahren an die Aktivitäten und die wirtschaftliche Struktur des Landes angepasst. Es hat sich von einem nahezu ausschließlich indirekten Steuersystem zu einem System entwickelt, das auch direkte Besteuerung umfasst, und erfüllt damit die internationalen Vorschriften, insbesondere die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Andorra bietet einen verständlichen und attraktiven steuerlichen Rahmen mit dem Ziel, das wirtschaftliche Wachstum des Landes zu fördern, was ausländische Investitionen und die Internationalisierung nationaler Unternehmen erleichtert.
Die Hauptsteuern in Andorra sind die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF), die Körperschaftssteuer (IS), die Grunderwerbssteuer, die Einkommensteuer für nicht ansässige Personen (IRNR) und die allgemeine indirekte Steuer (IGI). Hervorzuheben ist, dass es in Andorra keine Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer gibt.
Auf internationaler Ebene hat Andorra mehrere Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) unterzeichnet. Die Länder, mit denen Andorra bisher ein Steuerabkommen unterzeichnet hat, sind: Zypern, Kroatien, Vereinigte Arabische Emirate, Spanien, Frankreich, Ungarn, Island, Malta, Monaco, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Tschechische Republik, San Marino, Südkorea, Belgien und Lettland. Andorra befindet sich außerdem in Verhandlungen zur Erweiterung seines DBA-Netzwerks mit anderen Ländern.
Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF)
Steuerpflichtige des IRPF
Natürliche Personen, die als Steuerinländer in Andorra gelten, besteuern ihr gesamtes Einkommen (aus andorranischer oder ausländischer Quelle), auch als „Welteinkommen“ bezeichnet. Die Mechanismen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung für im Ausland erzielte Einkommen sind in den DBA oder in der andorranischen Gesetzgebung vorgesehen.
Kategorien von Einkünften, die der IRPF unterliegen, und Steuersätze
Die IRPF hat zwei Kategorien von steuerpflichtigen Einkünften: das allgemeine Einkommen und das Kapitaleinkommen.
Allgemeines Einkommen
Zum allgemeinen Einkommen gehören Arbeitseinkünfte (Löhne), Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Mieteinnahmen aus Immobilien) und Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten (Einkünfte von Selbstständigen).
Das Nettoeinkommen (d.h. das Einkommen nach Abzug der steuerlichen Vorteile) der allgemeinen Bemessungsgrundlage unterliegt dem progressiven IRPF-Tarif, der einen Höchstsatz von 10 % hat.
Die progressive IRPF-Skala für das allgemeine Einkommen ist wie folgt:
- Von 0 bis 24.000 Euro Einkommen: persönlicher Freibetrag;
- Von 24.000 bis 40.000 Euro Einkommen: der Steuersatz beträgt 5 % nach Anwendung eines Steuerfreibetrags;
- Für Einkommen über 40.000 Euro beträgt der Steuersatz 10 %.
Kapitaleinkünfte
Zu den Kapitaleinkünften, die in die IRPF-Bemessungsgrundlage fallen, gehören Einkünfte aus beweglichem Vermögen (Dividenden, Zinsen) sowie Gewinne und Verluste aus beweglichem Vermögen. Diese unterliegen grundsätzlich einem Höchstsatz von 10 %, nachdem ein jährlicher Freibetrag von 3.000 Euro für Kapitaleinkünfte gewährt wurde. Es gibt jedoch spezielle Ausnahmen für Dividenden aus andorranischer Quelle oder unter bestimmten Bedingungen für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen einer andorranischen oder ausländischen Gesellschaft.
Körperschaftssteuer (IS)
Steuerpflichtige des IS
Der Körperschaftssteuer (IS) unterliegen juristische Personen, die als Steuerinländer in Andorra gelten, d. h. solche, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: (i) Gründung nach andorranischem Recht; (ii) Sitz in Andorra; (iii) tatsächliche Geschäftsleitung in Andorra; (iv) Verlegung des Sitzes nach Andorra gemäß Handelsrecht.
Bemessungsgrundlage und Steuersatz des IS
Die Bemessungsgrundlage des IS wird unter Berücksichtigung der Gewinne abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben gemäß den Steuerbestimmungen berechnet. Unternehmen in Andorra unterliegen der Besteuerung ihrer Welteinkommen, d. h. sie besteuern alle erzielten Einkünfte, vorbehaltlich der Möglichkeit, die Doppelbesteuerung gemäß der innerstaatlichen Gesetzgebung und den von Andorra unterzeichneten DBA zu vermeiden.
Der allgemeine IS-Satz beträgt 10 %. Regulierte Investmentfonds nach andorranischem Recht unterliegen einem Körperschaftssteuersatz von 0 %.
Spezifische Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage des IS
Juristische Personen können unter bestimmten Bedingungen von speziellen Steuerregelungen im IS profitieren, wie z. B. das spezielle Regime für die Verwertung bestimmter immaterieller Vermögenswerte, bekannt als „Patent Box“, das eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer um 80 % ermöglicht, oder das „Holding“-Regime, das eine Steuerbefreiung der von den Tochtergesellschaften erhaltenen Dividenden und der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien ermöglicht.
Spezielle Befreiungen vom IS
Dividenden, die von einer andorranischen oder nicht andorranischen Gesellschaft erhalten werden, sind von der Steuer befreit, wenn bestimmte in der Steuerregelung festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Darüber hinaus können Gewinne aus der Veräußerung qualifizierter Beteiligungen ebenfalls steuerfrei sein.
Grunderwerbssteuer (ITP)
Bei Immobiliengeschäften unterliegen die Übertragung, Begründung und Abtretung dinglicher Rechte an Immobilien grundsätzlich der ITP mit einem Steuersatz von 4 %.
Im Hinblick auf die durch Immobilienübertragungen erzielten Kapitalgewinne und gemäß der Reform, die im Januar 2024 in Kraft trat, unterliegen Immobiliengewinne heute der IS, IRPF und IRNR, wie jeweils zutreffend (und nicht mehr der Immobilienerwerbsteuer (IPTPI), die abgeschafft wurde).
Einkommensteuer für nicht ansässige Personen (IRNR)
Natürliche und juristische Personen, die nicht steuerlich in Andorra ansässig sind, unterliegen der IRNR auf ihre andorranischen Einkünfte mit einem allgemeinen Steuersatz von 10 %.
Einige Einkunftsarten, die von Nichtansässigen erzielt werden, sind in Andorra steuerfrei, wie z. B. Dividenden aus einer andorranischen Gesellschaft oder unter bestimmten Bedingungen die Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen oder Gesellschaftsanteilen einer andorranischen Gesellschaft.
Allgemeine indirekte Steuer (IGI)
Die IGI ist eine Verbrauchssteuer, die auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen oder Freiberufler sowie auf den Import von Waren erhoben wird. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern entspricht die IGI der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) und der französischen TVA, sowie der deutschen Mehrwertsteuer(MwSt).
Der allgemeine IGI-Satz beträgt 4,5 %. Es gibt jedoch spezielle Sätze zwischen 0 % und 9,5 %, die auf bestimmte Kategorien von Waren und Dienstleistungen angewendet werden: (i) superreduziert: 0 % (Krankenhaus- und Gesundheitsdienste, Bildung usw.); (ii) reduziert: 1 % (Lebensmittel, Bücher usw.); (iii) speziell: 2,5 % (Kunstwerke, Antiquitäten, Messebesuche, Museen usw.); (iv) spezifisch: 3,5 % für bestimmte Immobiliengeschäfte; (v) erhöht: 9,5 % für Bank- und Finanzdienstleistungen.
Diese Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Vorschriften.
Bei Carlota Pastora Advocats stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zum andorranischen Steuersystem zu beantworten. Unser Expertenteam für Steuerrecht bietet Ihnen gerne eine maßgeschneiderte und detaillierte Beratung, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.