Das Vereinigte Königreich bereitet sich auf eine umfassende Reform der Besteuerung von Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich vor, bei der das Konzept des „Domizils“ abgeschafft und durch ein wohnsitz basiertes Steuersystem im Rahmen des neuen FIG-Modells (Foreign Income and Gains) ersetzt wird.

Diese Reformen, die am 6. April 2025 in Kraft treten, werden sich auf Tausende von "Non-Doms" und ihre steuerliche Behandlung in Bezug auf ihre ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte im Ausland auswirken. Ab diesem Datum werden natürliche Personen sowie Treuhänder von Treuhand Strukturen , die nicht von der neuen FIG-Regelung profitieren können, auf ihre im Vereinigten Königreich und im Ausland erzielten Einkünfte und Gewinne in ähnlicher Weise besteuert wie im Vereinigten Königreich ansässige Personen. Darüber hinaus unterliegen die ausländischen Vermögenswerte von langfristig Ansässigen der Erbschaftssteuer (IHT).

In Anbetracht dieser Reform müssen die Betroffenen ihre Steuer- und Nachlassplanung überdenken. In diesem Zusammenhang erweist sich Andorra als strategische Alternative innerhalb Europas, die eine Kombination aus Lebensqualität und außergewöhnlichen steuerlichen Rahmenbedingungen bietet, ideal für vermögende Privatpersonen, die ihre Steuerlast effizient gestalten wollen, ohne ihre Vermögensstabilität und persönliche Situation zu gefährden.

Andorra vs. Vereinigtes Königreich - Vergleich

Andorra

Vereinigtes Königreich

Einkommensteuer

Maximaler Steuersatz: 10%

Maximaler Steuersatz:  45%



Besteuerung von Dividenden (vermögensabhängige Erträge)

-Dividenden aus andorranischen Quellen: 0 %.

-Dividenden aus ausländischen Quellen: Maximaler Steuersatz 10%

Maximaler Steuersatz: 39,35 %


Besteuerung von Kapitalgewinnen 

Maximaler Steuersatz:   10%*

*Kapitalgewinnen  aus der Veräußerung von Anteilen oder Beteiligungen an einer andorranischen oder ausländischen Gesellschaft sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.

10%/20% (+ 8% Aufschlag auf bestimmte Einkünfte)

Vermögensbesteuerung

Existiert nicht.

Existiert nicht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer



Existiert nicht.


IHT (Erbschaftssteuer)* von 40 % auf Erbschaften über dem Schwellenwert von 325.000 £; für Schenkungen gilt eine Siebenjahresregel, bevor sie von der IHT befreit sind.

*Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner ist von der IHT befreit.

Fokus auf Einkommen und Kapitalgewinne ausländischer Trusts

Andorra erkennt trust nach seinem Recht nicht an. In einigen Fällen kann es sein, dass die von diesen Vehikeln erzielten Einkünfte und Kapitalgewinne nicht der Besteuerung unterliegen

Im Vereinigten Königreich hebt das FIG den bisherigen Steuerschutz für Einkünfte und Kapitalgewinne ausländischer trusts auf. Infolgedessen könnten diese einer Besteuerung unterliegen.

Körperschaftssteuer 

10 %

25 %

Allgemeine indirekte Steuer

Maximaler Steuersatz:  4,5% (IGI)

Maximaler Steuersatz:   20 % (VAT)

In Anbetracht der steuerlichen Änderungen im Vereinigten Königreich ist Andorra eine strategische Alternative, die ein günstigeres steuerliches Umfeld für vermögende Privatpersonen bietet, die ihre Steuerlast verringern und ihre Vermögensstabilität schützen möchten.

Diese Informationen werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Empfehlung oder Rechtsberatung dar.Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments geltenden Vorschriften.

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