Ein Wohnsitzwechsel nach Andorra erfordert einen sorgfältigen und gut geplanten Prozess. Zunächst ist es wichtig, eine interne Due Diligence der persönlichen und beruflichen Situation des Kunden durchzuführen. Andorra hat strenge Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, weshalb es entscheidend ist, die Herkunft der Gelder und das Fehlen von Einträgen in Vorstrafenregistern zu überprüfen – beides notwendige Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn im Rahmen der Prüfung ein potenzielles Risiko festgestellt wird, das die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung beeinträchtigen könnte und zu einer Ablehnung führen könnte, oder die Banken in Andorra die Eröffnung eines Bankkontos ablehnen, informieren wir den Kunden, damit er fundierte Entscheidungen treffen kann.

Arten von Aufenthaltserlaubnissen

In Bezug auf die Aufenthaltserlaubnisse in Andorra gibt es je nach Profil des Antragstellers verschiedene Arten von administrativen Aufenthalten. Diese können aktive Aufenthalte oder Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit – sogenannte „passive Aufenthalte“ – sein.

Aktive Aufenthalte

 Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung richtet sich an Personen, die ihren Wohnsitz dauerhaft und effektiv für mindestens 183 Tage pro Jahr in Andorra nehmen und gleichzeitig in Andorra oder von Andorra aus arbeiten möchten. Zu dieser Art der Aufenthaltserlaubnis gehören Selbstständige (Freelancer) und Arbeitnehmer, die für ein in Andorra ansässiges Unternehmen arbeiten.

Falls der gewählte Aufenthaltstyp für Selbstständige gilt, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ein andorranisches Handelsunternehmen gründen, wobei die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung („S.L.“) in den meisten Fällen empfohlen wird. Diese erfordert ein Mindestkapital von 3.000 €;
  2. Eine Beteiligung von mehr als 34 % am Stammkapital des andorranischen Unternehmens halten;
  3. Eine Position im Verwaltungsorgan der Gesellschaft ausüben;
  4. Das andorranische Unternehmen muss ein ordnungsgemäß im Handelsregister von Andorra eingetragenes Gewerbe besitzen;
  5. Eine unverzinsliche Kaution von 50.000 € bei der andorranischen Finanzaufsichtsbehörde „AFA“ hinterlegen. Diese Kaution wird dem Antragsteller zurückerstattet, sobald er den Wohnsitz in Andorra aufgibt.

Passive Aufenthalte

Diese Art der Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Andorra für einen Mindestzeitraum von 90 Tagen pro Jahr nehmen möchten.

Zu den Arten der passiven Aufenthalte gehören:

1. Personen ohne Erwerbstätigkeit: Diese Art der Aufenthaltserlaubnis ist für Investoren gedacht, die von passiven Einkünften in Andorra leben. Die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit erfordert eine Investition von 600.000 € in verschiedene Arten von andorranischen Vermögenswerten, darunter:

  • Immobilien, die sich im Territorium des Fürstentums Andorra befinden;
  • Beteiligungen am Eigenkapital oder an den Eigenmitteln von in Andorra ansässigen Unternehmen;
  • Schuldtitel oder Finanzinstrumente, die von in Andorra ansässigen Unternehmen emittiert wurden;
  • Schuldtitel, die von einer öffentlichen Verwaltung des Fürstentums Andorra emittiert wurden;
  • Lebensversicherungsprodukte, die bei in Andorra ansässigen Unternehmen abgeschlossen wurden.

2. Spitzensportler, Künstler und Wissenschaftler: Diese Art der Aufenthaltserlaubnis erfordert, dass 85 % der   Dienstleistungen außerhalb Andorras erbracht werden;

3. Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung: Diese Art der Aufenthaltserlaubnis erfordert:

  • 85 % der Dienstleistungen müssen außerhalb Andorras erbracht werden;
  • Maximal eine Person darf in Andorra beschäftigt werden;
  • Der Hauptsitz oder die Basis der beruflichen Tätigkeit muss in Andorra liegen.

4. Aufenthalt aufgrund der Aufnahme in private Alten-, Gesundheits- oder Therapieeinrichtungen.

Diese Arten der passiven Aufenthalte erfordern eine unverzinsliche Kaution bei der AFA von 47.500 € für den Hauptantragsteller und 9.500 € für jede vom Hauptantragsteller abhängige Person. Diese Kaution wird dem Antragsteller zurückerstattet, sobald er den Wohnsitz in Andorra aufgibt.

Je nach Profil des Kunden empfehlen wir, welche Art des Aufenthalts am besten geeignet ist, um eine administrative Aufenthaltsgenehmigung in Andorra zu erhalten und den Wohnsitz ins Land zu verlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Erwerb einer administrativen Aufenthaltserlaubnis dem Inhaber lediglich das Recht verleiht, legal im Land zu wohnen. Dies macht ihn jedoch nicht automatisch zum Steuerinländer.

Um als steuerlicher Einwohner in Andorra zu gelten, müssen die in den andorranischen Steuerbestimmungen für natürliche Personen festgelegten Kriterien sowie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) festgelegten Kriterien berücksichtigt werden, die Andorra mit anderen Ländern abgeschlossen hat.

Muss man in Andorra leben, um die andorranische Aufenthaltserlaubnis zu behalten?

Das andorranische Einwanderungsgesetz unterscheidet klar zwischen den Mindestaufenthaltstagen, um als Verwaltungsbewohner in Andorra zu gelten. Dementsprechend gelten folgende Anforderungen, um die Aufenthaltsgenehmigung zu behalten und zu verlängern:

  • Der Inhaber einer aktiven Aufenthaltserlaubnis muss mindestens 183 Tage pro Jahr dauerhaft und effektiv in Andorra wohnen;
  • Der Inhaber einer passiven Aufenthaltserlaubnis muss mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra wohnen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einhaltung der Aufenthaltsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung ist, um die Aufenthaltsgenehmigung in Andorra von den Einwanderungsbehörden verlängern zu lassen. Es ist ziemlich üblich, dass die andorranische Polizei bei der Verlängerung aktiver Aufenthalte die tatsächliche Aufenthaltsdauer des Inhabers überprüft.

Diese Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Empfehlung oder rechtliche Beratung dar. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Vorschriften.

Bei Carlota Pastora Advocats stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Wahl der Aufenthaltsart zur Verfügung. Unser Expertenteam für Steuer- und Migrationsrecht freut sich, Ihr individuelles Profil zu bewerten und Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Beratung zu der für Sie am besten geeigneten Aufenthaltsart zu bieten, die Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.



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